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KOSTEN
Die Abrechnung der Behandlungskosten kann auf folgende verschiedene Arten erfolgen:
Grundversicherung / Anordnungsmodell
Wir befinden uns aktuell im Anmeldeprozess bei der Gesundheitsdirektion Zürich. Bei einer Bewilligung können wir voraussichtlich ab Januar 2025 die psychotherapeutischen Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen.
Zusatzversicherung
Wenn Sie es vorziehen, psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der Zusatzversicherung vergüten zu lassen, sollten Sie im Voraus mit der jeweiligen Zusatzversicherung klären, ob und in welchem Umfang sie die Kosten nicht ärztlicher Psychotherapie oder psychologischer Beratung übernimmt.
Private Finanzierung (Selbstzahler)
Die Leistungen werden weder von der Grundversicherung noch von der Zusatzversicherung übernommen und müssen jeweils privat finanziert werden. Es besteht bei allen Angeboten auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selber zu tragen. Gerne informieren wir Sie persönlich über die Preise.
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